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Häufige Fragen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine neue EU-Verordnung (EU 2025/40), die europaweit einheitliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle festlegt. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und regelt verbindlich, welche Verpackungen auf den EU-Markt gelangen dürfen. Dabei definiert die PPWR Anforderungen an das Verpackungsdesign und die Materialzusammensetzung, an die Recyclingfähigkeit, an Mindestanteile von Recyclingmaterial (Rezyklat) sowie die Förderung von Mehrweg und Wiederverwendung. Als Verordnung gilt sie sofort in allen Mitgliedstaaten (also ohne nationale Umsetzungsakte).

Für welche Unternehmen eignet sich PPWRify?

PPWRify richtet sich an alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Hersteller von Verpackungen und verpackten Waren, Importeure, stationäre Händler und Online-Versender. Da die PPWR in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt und alle Akteure betrifft, die Verpackungen oder verpackte Produkte anbieten, benötigen alle diese Unternehmen eine Lösung wie PPWRify.

Wo finde ich die europäische Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR ist als Verordnung (EU) 2025/40 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und kann über das EU-Rechtsportal EUR-Lex abgerufen werden. Auf offiziellen Seiten der EU-Umweltkommission (z.B. „Packaging waste“ auf ec.europa.eu) finden Sie weiterführende Informationen und Verweise zum vollständigen Text.

Welche Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026?

Ab dem 12. August 2026 treten die neuen PPWR-Bestimmungen EU-weit in Kraft. An diesem Datum gilt die Verordnung erstmals verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Ab dann müssen alle in Verkehr gebrachten Verpackungen die neuen Anforderungen erfüllen – beispielsweise Recyclingfähigkeit, Rezyklatgehalte, Leerrraumgrenzen und Mehrwegquoten (siehe Timeline der EU-Kommission).

Einige meiner Verpackungen erfüllen die PPWR-Anforderungen nicht – was tun?

Unternehmen müssen unverzüglich ihre Verpackungen überprüfen und entsprechend anpassen, da ab 2030 nur noch vollständig PPWR-konforme Verpackungen zugelassen sind. Wenn Verpackungen die Anforderungen nicht erfüllen, sollten Sie Materialwechsel, Designänderungen oder den Einsatz von Recyclingmaterial planen. Kurzfristig drohen bei Nichtanpassung zwar Sanktionen (Verkaufsverbote), doch langfristig ist ein Umstieg auf recyclinggerechte und schlanke Verpackungslösungen erforderlich. Deshalb empfiehlt sich eine umfassende Bestandsaufnahme: Analysieren Sie Ihre Verpackungsbestandteile auf Vereinbarkeit mit PPWR-Zielen (Recyclingfähigkeit, geringe Leerräume, Vermeidung schädlicher Substanzen) und optimieren Sie diese schrittweise.
PPWRify arbeitet daran ein Beratungsangebot aufzubauen. Es sollen persönliche Beratungen mit qualifizierten Fachpersonal möglich werden, sowie online Seminare und Projekte.

Welche EU-Länder unterstützt PPWRify bei QR-Codes und Konformitätserklärungen?

PPWRify deckt zahlreiche EU-Mitgliedstaaten ab. Da die PPWR für den gesamten Binnenmarkt gilt, stellen wir länderspezifische QR-Codes und Konformitätserklärungen für zahlreiche EU-Länder bereit. Auch bei Exporten in Nicht-EU-Staaten kann PPWRify helfen, indem Informationen zentral verwaltet und bei Bedarf angepasst werden.

Welche Schnittstellen bietet PPWRify?

Unsere Software ist modular aufgebaut und bietet diverse Anknüpfungspunkte. Produkt- und Verpackungsstammdaten können per XML/CSV/Excel importiert werden. Wir unterstützen standardisierte APIs, über die Sie PPWRify mit Ihren internen ERP- oder PIM-Systemen verbinden können. Auch vorhandene Compliance- oder Lizenzierungsdatenbanken lassen sich anbinden. Über die Benutzeroberfläche können Sie Konformitätserklärungen generieren und Verweise auf QR-Code-Infos für jede Sprache exportieren. Kurz gesagt: PPWRify ermöglicht den Datenaustausch mit Ihren Systemen (z.B. SAP, Microsoft Dynamics o.ä.) und liefert alle PPWR-relevanten Informationen (Materialangaben, Kennzeichnungen etc.) automatisiert zurück.

Müssen nationale Labels (z.B. Triman in Frankreich) an PPWR-Regeln angepasst werden?

Ja. Die PPWR soll die Kennzeichnung europaweit harmonisieren. Nationale Recycling-Symbole wie das französische Triman-Logo stehen im Konflikt mit dieser einheitlichen Regelung. Nach PPWR dürfen Betreiber keine nationalen Zeichen verwenden, die Verbrauchern widersprüchliche Informationen liefern. Sobald das europaweite System umgesetzt ist, muss das Triman-Logo ersetzt werden. Die EU-Kommission hat deshalb bereits gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Triman eingeleitet In Zukunft wird es also standardisierte EU-Label bzw. QR-Codes geben, und nationale Logos dürfen nur noch bestehen bleiben, wenn sie ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Gibt es Größen- oder Leeraumgrenzen?

Ja. Die PPWR verlangt, dass Versand- und Verkaufsverpackungen so wenig unnötigen Leerraum wie möglich aufweisen. Konkret dürfen z.B. Versandkartons ab 2030 höchstens 50 % Leervolumen enthalten Das Füllmaterial ist zu minimieren und das Produkt soll die Verpackung so gut wie möglich ausfüllen. Diese Regel soll Transporteffizienz steigern und Abfall reduzieren. Entsprechend sollten Sie Ihre Verpackungen ab diesem Datum sehr kompakt konstruieren, um höhere Gebühren oder Abmahnungen zu vermeiden.

Wie werden unsere Unternehmensdaten geschützt?

Ihre Daten sind bei PPWRify sicher. Wir speichern alle Informationen verschlüsselt und getrennt von anderen Kunden (Mandantentrennung). Die Server und Rechenzentren entsprechen hohen Sicherheitsstandards (ISO-zertifiziert, SSL/TLS, regelmäßige Backups). Nur Sie und Ihre autorisierten Mitarbeiter haben Zugriff auf Ihre Unternehmensdaten. Zudem beachten wir selbstverständlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur zweckgebunden und löschen sie auf Wunsch. Zusammengefasst verwenden wir branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten jederzeit sicherzustellen.

Ab wann gelten die neuen Regeln – welche Fristen sind wichtig?
  • 11.02.2025: Inkrafttreten der Verordnung (20 Tage nach EU-Amtsblatt).
  • 12.08.2026: Allgemeiner Anwendungsbeginn (18 Monate nach Inkrafttreten).
  • Bis 08/2028: Harmonisierte Verbraucher-Kennzeichnung für die richtige Trennung auf allen Verpackungen.
  • Ab 01.01.2029: 90 % Getrenntsammelziel für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff & Metall; dafür Pfandsysteme (DRS), mit Ausnahmen bei hohen Sammelquoten.
  • Ab 01.01.2030: Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein (Performance-Grades A–C); weitere Stufen folgen.
  • Bis 2040: −15 % Verpackungsabfall pro Kopf ggü. 2018.

Wichtige Stichtage im Überblick

DatumMeilenstein
11.02.2025PPWR tritt in Kraft (EU-Amtsblatt veröffentlicht am 22.01.2025)
12.08.2026Beginn der Anwendung für die meisten Pflichten
bis 08/2028EU-weit harmonisierte Trenn-Labels verpflichtend
01.01.202990 % Getrenntsammelziel & DRS-Mindestanforderungen (mit Ausnahmen)
01.01.2030Verpackungen müssen recyclingfähig sein (Performance-Grades A–C)
2040−15 % Verpackungsabfall pro Kopf gegenüber 2018
Was bedeutet „recyclingfähig“ unter der PPWR?

Recyclingfähig heißt künftig praktikabel im Maßstab der Praxis („at scale“) und wirtschaftlich – nicht nur theoretisch. Ab 2030 gelten Recyclability-Performance-Grades (A–C); ab 2038 wird C voraussichtlich nicht mehr zulässig sein (nur A & B). Elemente der „at-scale“-Bewertung werden stufenweise eingeführt (u. a. ab 2035).

Welche Vorgaben zum Mindestrezyklat in Kunststoffverpackungen gibt es?

Die PPWR schreibt verbindliche Mindest-Rezyklatanteile (v. a. Post-Consumer-Rezyklat) für bestimmte Kunststoffverpackungen vor – mit Etappenzielen 2030/2040 und Ausnahmen (z. B. für bestimmte kompostierbare Kunststoffe oder geringe Kunststoffanteile < 5 %). Details folgen/werden fortgeschrieben in Durchführungs-/Delegiertenrechtsakten.

Geht es nur um Recycling – oder auch um Abfallvermeidung und Wiederverwendung?

Die PPWR setzt auf die Abfallhierarchie: Vermeiden → Wiederverwenden → Recyceln.

  • Minimierung: u. a. max. 50 % Leerraum bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen.
  • Wiederverwendung/Refill: verbindliche Wiederverwendungsziele in ausgewählten Segmenten sowie Bring-your-own-Behälter-Optionen in Take-away-Bereichen.
Welche Einweg-Formate sind ab 2030 verboten bzw. eingeschränkt?

Einschränkungen betreffen u. a. Einweg-Kunststoff-verpackungen für Obst/Gemüse, HORECA-Sachets (Soßen, Zucker etc.), Hotel-Kleingebinde (Shampoo) sowie sehr leichte Plastiktragetaschen. Details und Ausnahmen sind im Rechtstext bzw. Folgerechtsakten definiert.

Was ändert sich bei der Kennzeichnung?
  • EU-harmonisierte Piktogramme zur Getrenntsammlung bis 08/2028.
  • Digitale Träger (z. B. QR-Code) können zusätzliche Informationen (Materialmix, Wiederverwendbarkeit, Sammelstellen) bereitstellen – Spezifika folgen per Rechtsakt.
Was ist ein Pfandsystem (DRS) – und warum ist es wichtig?

Zur Erreichung der 90 %-Sammelquote bis 2029 sind DRS für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall vorgesehen. Ausnahmen: bestehende Systeme, die 2029 die 90 % erreichen, sowie Mitgliedstaaten mit > 80 % (2026) plus Umsetzungsplan.

Was muss ich als Hersteller/Importeur konkret tun?

Ein strukturierter 4-Schritte-Plan hat sich bewährt:

  1. Portfolio erfassen & clustern (Verkaufs-, Um-, Transportverpackungen).
  2. Spezifikationen digitalisieren (Materialien, Schichten, Gewichte, Farben, Klebstoffe).
  3. Konformitätsbewertung pro „Verpackungsfamilie“ (DfR, Minimierung, Rezyklat, Stoffbeschränkungen).
  4. Technische Doku & EU-Konformitätserklärung (ab 12.08.2026 obligatorisch je Verpackungsart; Konformitätsverfahren beachten).
Welche Rolle spielt „Design for Recycling“ (DfR) praktisch?

DfR steht im Zentrum: Materialkompatibilität, Sortierbarkeit, Etiketten/Sleeves, Farben, Klebstoffe u. v. m. beeinflussen, ob Verpackungen erkannt, sortiert und zu hochwertigem Rezyklat verarbeitet werden können – maßgeblich für die Performance-Grade ab 2030.